Das Solarpaket I kommt – was Unternehmen wissen müssen 

Mai 15, 2024

Ist jetzt der beste Zeitpunkt für Solarenergie?

Nach vielen Monaten wurde das Solarpaket I im April 2024 offiziell vom Bundestag verabschiedet. Was das für Unternehmen bedeutet, welche Möglichkeiten bestehen und welche Schritte folgen könnten. 

Das ist das Solarpaket I  

Das Solarpaket I hat ein zentrales Ziel: mehr Photovoltaik, weniger Bürokratie. Das zugehörige Paket aus neuen Möglichkeiten und Regelungen im Solarsektor beschloss das Bundeskabinett schon Mitte August 2023.  

Einige deutsche Photovoltaikanbieter forderten dann aber einen Resilienzbonus – also zusätzliche Einspeisevergütungen für Anlagenbetreiber, die europäische Komponenten benutzen. Dieser umstrittene Zusatz sorgte für die knapp siebenmonatige Verzögerung des offiziellen Inkrafttretens. 

Am 26. April 2024 verabschiedete der Bundestag das Solarpaket I schließlich. Ohne Resilienzbonus, aber mit einigen Änderungen im ursprünglichen Text. Offiziell tritt das Paket erst in Kraft, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet – doch diese letzte Hürde ist rein formell.  

Wir schauen uns für euch daher schon jetzt an, wie dieses Paket die Verbreitung von Solarenergie wirklich erleichtert und wie euer Unternehmen davon profitieren kann. 

Das ändert sich mit dem Solarpaket I für euer Unternehmen 

Im neu verabschiedeten Paket stecken auch für Unternehmen zahlreiche veränderte Umstände. Die wichtigsten Punkte haben wir für euch zusammengefasst. 

Mehr Förderung von Ausbau von PV auf Gewerbedächern 

Für größere Solaranlagen ab 40 Kilowatt erhalten Unternehmen nun eine Förderung von 1,5ct/kWh. Damit reagiert die Regierung auf die erhöhten Bau- und Kapitalkosten. Außerdem steigen die ausgeschriebenen Mengen für die PV-Dachausschreibung großer Anlagen auf 2,3 GW pro Jahr ab 2024. 

Flexiblere Direktvermarktungskosten 

Anlagen mit hohem Eigenverbrauch profitieren von der Änderung bezüglich der Direktvermarktungskosten. Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200 kW können ihre Überschussmengen jetzt ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber übergeben. 

Zertifikat für Anlagen erst ab höheren Leistungen erforderlich 

Kleinere Anlagen erfordern nur ein Einheitenzertifikat. Erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von über 500 kW werden Zertifikate benötigt. Zuvor waren Zertifikate bereits bei Anlagen mit 135 kW erforderlich. Außerdem wird das Zertifizierungsverfahen benutzerfreundlicher, um die Anwendung zu erleichtern. 

Einfachere Anlagenzusammenfassung 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betrachtet unter bestimmten Bedingungen mehrere Solaranlagen als eine einzige Anlage. Im Solarpaket I ist eine Ausnahme von dieser Regelung für Dachanlagen vorgesehen, die an verschiedenen Netzanschlusspunkten angeschlossen sind. Kurz gesagt: In Zukunft wird die Anlage auf dem benachbarten Wohnhaus nicht mehr dazu führen, dass die eigene Anlage größer betrachtet wird. Dadurch müssen beispielsweise keine Anforderungen erfüllt werden, die eigentlich nur für größere Anlagen gelten. Eine weitere Erleichterung betrifft Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften, während Balkon-PV-Anlagen sogar vollständig von den Zusammenfassungsregeln ausgenommen werden. 

Solarparks und Agri-PV-Anlagen mit Gesamtleistung von 80 GW 

Bis 2030 soll Deutschland 80 Gigawatt an Solarparks und Agri-PV-Anlagen bauen. Die Genehmigungsverfahren werden einfacher, und es gibt eine „Opt-out-Regelung“. Das bedeutet, dass Flächen schneller eine Baugenehmigung erhalten, es sei denn, es wird ausdrücklich widersprochen. Die Landesregierungen sollen den Ausbau steuern und können Projekte verlangsamen, wenn das Ziel überschritten wird. 

Einfach Repowering von Bestands-Dachanlagen 

Das Solarpaket I ermöglicht Unternehmen ein einfacheres Repowering von Bestands-Dachanlagen und vereinfacht das Netzanschlussverfahren für neue PV-Anlagen. Um die Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, werden „Praxis-Checks“ eingeführt, um bereits identifizierte Bürokratiehürden zu beseitigen. Es wird weiter an Maßnahmen gearbeitet, um den Zugang zu den Stromnetzen zu erleichtern und Förderangebote schneller verfügbar zu machen. 

Alle Informationen und Beschlüsse aus dem Solarpaket I könnt ihr hier im Detail abrufen: 

 Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung  

Ausblick: Kommt nach Solarpaket I Solarpaket II? 

Mit dem Solarpaket I stehen Unternehmen also viele Erleichterungen zur Verfügung. Bis zum Ziel, 80% Prozent Ökostrom 2030 zu erreichen, ist der Weg aber noch weit. Hinzu kommt, dass bis zur endgültigen Umsetzung dieser vereinfachten Verfahren zunächst ein Workshop mit den mehr als 800 Netzbetreibern in Deutschland durchgeführt werden muss. Erst so können alle nötigen Prozesse abgebildet werden. 

Daher und wegen der immer dringenderen Klimaschutz wird aktuell bereits ein „Solarpaket II“ in Betracht gezogen. Auch, weil Photovoltaik-Projekte bis heute wirtschaftlich unattraktiv für Immobilenunternehmer:innen und Vermieter:innen sind.  

Photovoltaik für euer Unternehmen: Beratung & Installation 

Mit dem Solarpaket I und vielen weiteren Fördermöglichkeiten stehen Unternehmen heute mehr Möglichkeiten denn je offen, Solarenergie sinnvoll in ihren Energiemix aufzunehmen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist dabei ein erster wichtiger Schritt – die schrittweise Umsetzung der vereinheitlichen Prozesse der nächste. 

 Wir unterstützen euch gerne mit unserer Expertise bei der Wahl der richtigen Anlagen, Fördermöglichkeiten und Systeme für euer Unternehmen. 

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