Solardachpflicht NRW 2026

11. Dezember 2025

Das müsst ihr jetzt wissen

In NRW wird die Installation von Photovoltaikanlagen ab 2026 Pflicht – zumindest dann, wenn ihr das Dach eures Hauses saniert. Was die Solardachpflicht beinhaltet, welche Förderungen und Ausnahmen es gibt. 

Wir von Henke Solar aus Hagen fassen euch hier alles Wichtige rund um die Solarpflicht zusammen. 

Was steckt hinter der neuen Solardachpflicht? 

Schon im Oktober 2023 hat die Landesregierung NRW beschlossen, dass in Zukunft alle geeigneten Dächer mit Photovoltaik ausgestattet werden müssen. Je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt, gelten unterschiedliche Zeitpunkte: 

  • Ab dem 1. Januar 2024: neue Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros, Industrie) 
  • Ab dem 1. Januar 2025: neue Wohngebäude 
  • Ab dem 1. Januar 2026: Bestandsgebäude bei vollständiger Dachsanierung 

Spätestens ab 2026 müsst ihr also bei einer Neueindeckung eures Dachs auch über eine Solaranlage nachdenken und das nicht nur als Option, sondern verpflichtend. 

Hintergrund: Mit dieser Regelung setzt NRW die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz des Landes um und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. 

Für wen gilt die Solardachpflicht und wie viel Photovoltaik ist nötig? 

Ob Neubau oder Altbau: Entscheidend ist nicht nur das Baujahr, sondern vor allem der Zeitpunkt der Dacharbeiten. 

Neubauten 

Bei Neubauten schreibt das Gesetz vor, dass mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage belegt werden müssen. Diese Regelung gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. 

Bestandsgebäude 

Bei Bestandsgebäuden, deren Dach nach dem 1. Januar 2026 neu eingedeckt wird, gelten zwei Möglichkeiten: 

Option 1 – Flächenregelung: 30 Prozent der sogenannten Netto-Dachfläche, also nur der tatsächlich geeigneten Dachflächen ohne Gauben, Fenster, Schornsteine oder Verschattung. 

Option 2 – Pauschalregelung: eine festgelegte Mindestleistung, abhängig von der Größe eures Wohngebäudes: 

  • 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern 
  • 4 kWp bei Häusern mit 3 bis 5 Wohneinheiten 
  • 8 kWp bei Häusern mit 6 bis 10 Wohneinheiten 

Ab elf Wohneinheiten entfällt die Pauschalregelung. Hier greift nur noch die 30-Prozent-Flächenregel. Für kleinere Gebäude kann die Flächenregel aber ebenfalls genutzt werden, wenn sie günstiger oder praktikabler ist. 

Wichtig: Ihr könnt selbst entscheiden, welche Variante für euer Gebäude sinnvoller ist. Die Pauschalregelung ist vor allem für kleinere Dächer oder komplizierte Dachformen oft die einfachere Lösung. 

Was sind die Ausnahmen von der Solardachpflicht? 

Die Solarpflicht greift nicht bei jeder Reparatur, einer Instandhaltungsmaßnahme oder dem Austausch einzelner Ziegel, sondern nur bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut. Das ist der Fall, wenn das gesamte Dach neu eingedeckt wird, etwa im Zuge einer energetischen Sanierung, einer Aufsparrendämmung oder weil das Dach einfach in die Jahre gekommen ist. 

Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Baubeginn muss nach dem 1. Januar 2026 liegen. Wenn die Arbeiten noch im Dezember 2025 beginnen, greift die Pflicht noch nicht. 

Gibt es weitere Ausnahmen? 

Ja, die Regelung soll zwar möglichst viele Gebäude erfassen, aber nicht jeden Fall erzwingen. Ausgenommen sind unter anderem: 

  • Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche 
  • Behelfsbauten oder untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenlauben 
  • Fliegende Bauten wie Zelte oder mobile Konstruktionen 
  • Denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude in der Nähe von Denkmälern, wenn die PV-Anlage das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde 
  • Statisch ungeeignete Dächer (z.B. mit sehr alten, tragfähigkeitsschwachen Dachstühlen) 
  • Verschattete Dächer, bei denen eine wirtschaftliche Nutzung der Solaranlage nicht möglich ist 
  • Ungünstig ausgerichtete Dächer (z.B. reine Nordausrichtung mit sehr geringem Ertrag) 

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Härtefallregelung: Wenn euch die Installation der PV-Anlage nachweislich unzumutbar ist – zum Beispiel wegen wirtschaftlicher Überforderung, fehlender Kreditwürdigkeit oder besonderer persönlicher Umstände – könnt ihr bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Befreiung stellen. 

Tipp: Die Beweislast für eine Ausnahme liegt bei euch als Eigentümer:in. Lasst euch am besten von einem Fachbetrieb beraten, ob euer Dach tatsächlich ungeeignet ist. 

Was passiert bei Nichteinhaltung der Pflicht? 

Wer gegen die Solardachpflicht verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen: 

  • Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung des Gebäudes einschränken oder die Nachinstallation anordnen 
  • Es können Bußgelder verhängt werden. Diese liegen bei 5.000€ für Einfamilienhäuser, bei 25.000€ für Mehrfamilienhäuser und bei 50.000€ bei Nichtwohngebäuden. 
  • Im schlimmsten Fall droht ein Nutzungsverbot bis zur Erfüllung der Pflicht 

Die genaue Höhe der Bußgelder ist noch nicht überall einheitlich festgelegt, aber die Behörden sind angehalten, die Einhaltung zu kontrollieren. 

Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik in NRW? 

Damit euch die Umstellung nicht allein belastet, stellt das Land über die NRW.BANK verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Diese reichen von zinsgünstigen Darlehen bis zu direkten Zuschüssen – etwa für PV-Anlagen inklusive Speicher oder Montagesystem. 

Wichtige Fördermöglichkeiten: 

Landesebene: 

  • Progres.NRW – Klimaschutztechnik: Zuschüsse für Photovoltaik-Speicher 
  • NRW.BANK.Gebäudesanierung: zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungen inklusive PV 

Bundesebene: 

  • KfW-Förderung 270 (Erneuerbare Energien – Standard): zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen 
  • Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 
  • Steuerliche Vorteile: Seit 2023 sind kleine PV-Anlagen (bis 30 kWp) von der Einkommensteuer befreit 

Ziel ist es, die Investition wirtschaftlich attraktiv zu machen. für euren Eigenverbrauch und mögliche Netzeinspeisung. Laut der NRW.BANK ist die neue Pflicht auch eine große Chance für Eigentümer:innen, aktiv zur Energiewende beizutragen und langfristig Energiekosten zu senken. 

Wichtig: Viele Förderungen müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Plant daher ausreichend Vorlaufzeit ein! 

Lohnt sich eine PV-Anlage wirtschaftlich? 

Ja! Auch ohne gesetzliche Pflicht rechnet sich eine Photovoltaikanlage in den meisten Fällen. Dazu setzt sich die Amortisation aus verschiedenen Faktoren zusammen: 

  • Eigenverbrauch: Jede selbst erzeugte Kilowattstunde spart euch die Kosten für Netzstrom (aktuell ca. 30-40 Cent/kWh) 
  • Einspeisevergütung: Überschüssiger Strom wird vergütet (aktuell ca. 8-13 Cent/kWh, abhängig von Anlagengröße) 
  • Wertsteigerung: Die Immobilie wird energieeffizienter und damit wertvoller 

Mit einem zusätzlichen Batteriespeicher könnt ihr den Eigenverbrauch von ca. 30% auf bis zu 70% steigern und seid noch unabhängiger vom Stromnetz. 

Warum ihr bei der Umsetzung auf echte Profis setzen solltet 

Seit 2025 ist klar geregelt: Die Installation von Photovoltaik gehört zum Dachdeckerhandwerk. Das heißt, PV-Anlagen dürfen nur noch von eingetragenen Meisterbetrieben installiert werden – etwa Dachdecker-, Klempner- oder Elektromeisterfirmen. 

Diese Entscheidung sorgt für mehr Qualität, Sicherheit und Haftungsklarheit,  gerade bei komplexen Flachdächern oder statisch sensiblen Konstruktionen. Zum einen profitiert ihr damit von der Gewährleistung der Abdichtung, zum anderen können Profis die Statik eures Dachs bewerten und die Anlage im Anschluss auch fachgerecht montieren. All das ist die Grundlage für langfristig geltende Garantieansprüche. 

Wir von Henke Solar sind Teil der Henke-Gruppe mit über 120 Jahren Erfahrung im Dachbereich. Als regionaler Fachbetrieb aus Hagen mit Spezialisierung auf PV-Anlagen kümmern wir uns sowohl um die Prüfung eures Dachs auf Eignung für Photovoltaik als auch auf die Planung und Montage der Solaranlage und die Beantargung von Fördermitteln. Hier bekommt ihr also das Rundum-Sorglos-Paket. 

Fazit: Jetzt handeln und die Solardachpflicht zur Chance machen 

Die Solardachpflicht in NRW bringt frischen Wind in die Energiewende und euch als Eigentümer:in viele Vorteile. Gerade wenn eine Dachsanierung ohnehin ansteht, lohnt es sich, direkt an die Zukunft zu denken. 

Unser Team von Henke Solar steht euch bei allen (An-)Frageni mit Erfahrung, Know-how und regionaler Verankerung zur Seite. 

Hier könnt ihr euch direkt einen unverbindlichen Beratungstermin buchen. 

FAQs: Alle Antworten zur Solardachpflicht in NRW 2026 

Wie sind Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bei der Solardachpflicht geregelt?  

Die Berechnungen der Nettodachfläche, sowie die Fotos und Verträge müssen der Bauaufsicht vorliegen. Außerdem müssen alle Unterlagen mindestens 20 Jahre aufbewahrt werden.  

Was gilt für vermietete Mehrfamilienhäuser ohne Mieterstrom? 

Die PV-Pflicht gilt auch bei vermieteten Mehrfamilienhäusern – unabhängig davon, ob Mieterstrom genutzt wird oder nicht. Der dabei erzeugte Strom kann wahlweise für den Allgemeinverbrauch wie das Treppenhaus oder Aufzüge genutzt oder eingespeist werden.  

Greift die Solardachpflicht auch, wenn die Dacheindeckung nach Sturmschäden erneuert wird? 

Nein, die Solardachpflicht entfällt in NRW, wenn die Dacheindeckung nur wegen eines kurzfristig eingetretenen Schadens wie Sturmschäden erneuert wird. Sie greift nur, wenn es sich um eine eigenständige Sanierungsmaßnahme handelt. 

Reicht eine bestehende kleine PV-Anlage (<2 kWp), die nach der Dacherneuerung wieder montiert wird zur Erfüllung der Pflicht? 

Nein, die SAN-VO NRW schreibt bei Ein- und Zweifamilienhäuser mindestens 3 kWp, bei 3-5 Wohneinheiten 4 kWp und bei > 6 Wohneinheiten 8 kWp vor.  

Wie sieht ein regelkonformer Nachweis für eine Ausnahme von der PV-Pflicht aus? 

Bei allgemeinen Ausnahmen, also solche die technische oder wirtschaftlich unmöglich sind, ist kein Antrag erforderlich – dafür sind nur fundierte Unterlagen vorzuweisen. Das können zum Beispiel statische Gutachten oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen sein. 

Ein formloser Antrag ohne Belege reicht nicht, da die Bauaufsicht ansonten Bußgelder verhängen kann.