Das Solarpaket I ist da – Was Privatkunden wissen sollten 

Juni 5, 2024

Wird Solar jetzt einfacher?

Endlich ist es so weit: Nach Monaten wurde im April das Solarpaket I offiziell vom Bundestag verabschiedet. Es verspricht: Mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie. Wir werfen einen Blick darauf, wie das Paket die Verbreitung von Solarenergie wirklich für Privatkund:innen erleichtert. 

Was beinhaltet das Solarpaket I? 

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein klares Ziel vor Augen: den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, um die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Das bedeutet für Privatkund:innen: neue Möglichkeiten und Regelungen im Bereich Solarstrom und gleichzeitig weniger Bürokratie. 

Das Solarpaket I wurde bereits im August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Umsetzung verzögerte sich jedoch um sieben Monate aufgrund der Diskussion über den umstrittenen Resilienz-Bonus. Dieser Bonus sollte zusätzliche Einspeisevergütungen für Anlagenbetreiber gewähren, die europäische Komponenten verwenden. 

Zwar ohne Resilienzbonus, dafür aber mit einigen Änderungen, wurde am 26. April 2024 das Solarpaket I dann schließlich beschlossen. Eine letzte Hürde, jedoch rein offiziell: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss das Paket noch unterzeichnen.  

Einfachere Installation von Photovoltaik auf dem Balkon 

Die Registrierung von Balkonkraftwerken wurde stark vereinfacht. Die Voranmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett, stattdessen informiert die Bundesnetzagentur diesen automatisch über jedes neu an sein Netz angeschlossene Balkonkraftwerk.  

Außerdem sind leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt, Stromeinspeisung über die Steckdose ist möglich, und der digitale Stromzähler ist nicht mehr verpflichtend. Dadurch sollen Balkonkraftwerke jetzt möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. 

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 

Das Solarpaket I führt die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ein, die es ermöglicht, Gebäude gemeinschaftlich mit Solarstrom zu versorgen. Dies verschafft Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern direkten Zugang zu Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern. Gleichzeitig entfällt der komplizierte Prozess der Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.  

Zukünftig sollen Mieter:innen auch die Möglichkeit haben, einen eigenen günstigen Tarif für Strom abzuschließen, der nicht mehr durch den PV-Dachstrom abgedeckt sein muss. Das Paket legt außerdem den Umgang mit Abrechnungen und Ankündigungen bei Versorgungsunterbrechungen fest. 

Ausblick: Kommt jetzt das Solarpaket II? 

Mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie. Mit dem Solarpaket I ist der erste Schritt Richtung Solarrevolution gemacht. Deutschland kommt dem Ziel, bis 2030 80% Ökostrom zu erreichen, so etwas näher. Doch um die Klimaziele wirklich zu erreichen, bleibt noch ein langer Weg. Es wird bereits über ein „Solarpaket II“ nachgedacht, sowohl wegen der Dringlichkeit des Klimawandels als auch, weil Photovoltaik-Projekte bisher wirtschaftlich unattraktiv für Immobilienunternehmer:innen und Vermieter:innen waren. 

Photovoltaik für Privatkunden: Beratung & Installation 

Das Solarpaket I erleichtert die Installation von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarenergie. Mehr Möglichkeiten und Regelungen bringen jedoch auch mehr Fragen mit sich. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. 

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