Solardachpflicht NRW 2025: Was ihr wissen solltet  

Juli 24, 2024

Solardachpflicht für alle?

Die Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen tritt ab 2025 in Kraft und betrifft sowohl neue als auch bestehende Gebäude. Als Anbieter von Solaranlagen möchten wir euch einen umfassenden Überblick geben, was das für euch als Eigentümer:innen bedeutet, welche Ausnahmen bestehen und wie ihr eure Immobilie optimal vorbereiten könnt. 

Was bedeutet die Solardachpflicht für Eigentümer:innen? 

Ab 2025 müssen Neubauten und ab 2026 auch Bestandsgebäude bei Dachsanierungen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Diese Pflicht soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und die Klimaziele des Landes unterstützen. 

Wichtige Fakten zur Solardachpflicht in NRW: 

  • Neubauten ab 2025: Neubauten müssen eine Photovoltaikanlage auf mindestens 30 % der Dachfläche installieren. 
  • Bestandsgebäude ab 2026: Bei Dachsanierungen müssen Bestandsgebäude mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche nutzen. 
  • Alternative Regelung: Für kleinere Bestandsgebäude (bis 10 Wohneinheiten) gibt es eine Pauschalregelung von 3 bis 8 kWp. 
  • Ausnahmen: Wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, entfällt die Pflicht. Auch Miet- und Solarthermieanlagen sind zugelassen. 

Warum gibt es die Solardachpflicht? 

Die Solardachpflicht ist Teil der politischen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien der Bundesregierung. Durch diese Pflicht sollen mehr Solaranlagen installiert werden, um die Energiewende voranzutreiben und CO2-Emissionen zu reduzieren. 

Zeitplan der Einführung: 

  • 1. Januar 2024: Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude. 
  • 1. Januar 2025: Solardachpflicht für neue Wohngebäude. 
  • 1. Januar 2026: Pflicht zur Installation bei vollständigen Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. 

Der Stichtag für Neubauten ist die Einreichung des Bauantrags, bei Dachsanierungen der Beginn der Baumaßnahme. 

Für welche Gebäude gilt die Soladachpflicht? 

Die Pflicht betrifft nahezu alle Gebäude in NRW, darunter Wohn- und Gewerbeimmobilien. Spätestens ab dem 1. Januar 2026 sind auch Bestandsgebäude bei Dachsanierungen betroffen. 

Welche Ausnahmen von der Solardachpflicht gibt es? 

Einige Gebäude sind von der Pflicht ausgenommen. Dazu gehören folgende Gebäudetypen: 

  • Nutzflächen unter 50 m². 
  • Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude wie Garagen. 
  • Fliegende Bauten wie Zelte. 

Weitere Ausnahmen bestehen bei technischen oder wirtschaftlichen Hindernissen, z.B.: 

  • Dächer aus Glas, Reet, Stroh oder Holz. 
  • Statische oder konstruktive Ungeeignetheit. 
  • Vollständige Nordausrichtung bei Bestandsgebäuden. 
  • Keine Anbindung ans öffentliche Stromnetz. 
  • Lange Amortisationszeiten oder hohe Zusatzkosten. 

Wie verläuft die Solardachpflicht für Bestandsgebäude? 

Bestandsgebäude sind ab dem 1. Januar 2026 betroffen, was aber nicht bedeutet, dass alle Eigentümer:innen zu diesem Zeitpunkt eine Phovotoltaikanlage installieren müssen. Viel mehr gilt die Pflicht dann, wenn ab diesem Stichtag eine vollständige Dacherneuerung bei einem Bestandsgebäude durchgeführt wird. Sollte diese Erneuerung also bei der nächsten Reparatur anstehen, wird voraussichtlich auch eine Solaranlage installiert werden müssen. 

Größenvorangaben der Solaranlage laut Solardachpflicht NRW 

  • Bestandsgebäude: Mindestens 30 % der Netto-Dachfläche oder pauschale kWp-Vorgaben je nach Gebäudegröße. 
  • Neubauten: 30 % der Brutto-Dachfläche. 

Euer Weg zur eigenen Solaranlage

Als Solaranlagenanbieter unterstützen wir euch umfassend bei der Umsetzung der Solardachpflicht: 

  1. Anfrage & Beratung: Erste Beratung vor Ort durch unsere Expert:innen. 
  2. Koordination & Planung: Detaillierte Planung der notwendigen Maßnahmen. 
  3. Angebotsübermittlung: Schnelle Angebotserstellung innerhalb von zwei Wochen. 
  4. Übergabe an die Bauleitung: Planung und Durchführung der Bauarbeiten.
  5. Baustellenbeginn: Dachsanierung oder Neubau und anschließende Installation der Solaranlage. 
  6. Baustellenende: Abschluss und Abnahme der Arbeiten. 
  7. AC-Montage: Elektrische Installation und Übergabe der funktionsfähigen Solaranlage. 

Warum ihr jetzt handeln solltet

Bereitet euch rechtzeitig auf die Solardachpflicht vor und profitiert von unserer Expertise. Wir beraten euch gerne zu allen Fragen, von der Beantragung von Fördergeldern bis hin zur vollständigen Installation eurer Solaranlage. 

Henke Solar – Euer Partner für die Solardachpflicht in NRW 2025! 

Kontaktiert uns noch heute und lasst euch umfassend beraten, damit eure Immobilie bestens für die Solardachpflicht gerüstet ist. 

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